UWW Mitgliedschaft

Bedingungen

Mitglieder des Verbandes/Vereins können jede Handels-, Industrie- oder Gewerbebetriebe oder jedes Unternehmen der freien Berufe insbesondere aus den Kreisen Steinfurt und Warendorf werden. Aus dem Handwerk können Betriebe die Mitgliedschaft erwerben:

  • wenn sie Mitglied einer der der Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf angeschlossenen Innungen sind oder
  • wenn sie aufgrund ihres Gewerks keine Mitgliedschaft bei einer der der Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf angeschlossenen Innungen erwerben können.
  • Handwerksbetriebe, die aufgrund des Gewerks und des Betriebssitzes Innungsmitglied sein könnten, dies aber nicht sind, können dem Verband nur beitreten, wenn sie zuvor die Innungsmitgliedschaft bei einer der Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf angeschlossenen Innungen erwerben.

Die Mitgliedschaft ist freiwillig.

Die Aufnahme erfolgt durch Antrag an die Geschäftsstelle des Verbandes. Über den Aufnahmewunsch entscheidet der Vorstand.

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